Gutachten für die Bewertung von bebauten Grundstücken:
- Einfamilienhäuser
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerbeobjekte
- Rechte an Grundstücken
Gutachten für die Bewertung von unbebauten Grundstücken:
- Grundstücke aller Art
Bewertungsverfahren
Gutachten für die Bewertung von bebauten Grundstücken:
- Einfamilienhäuser
- Doppelhäuser
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerbeobjekte
- Rechte an Grundstücken
Gutachten für die Bewertung von unbebauten Grundstücken:
- Grundstücke aller Art
Bewertungsverfahren
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten spiegelt den aktuellen Verkehrswert bzw. Marktpreis einer Immobilie dar. In diesem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.
Dabei sind die Verhältnisse jeglicher Art an diesem Stichtag Grundlage für das Verkehrswertgutachten. Daher hat das Verkehrswertgutachten auch nur zu diesem Stichtag Gültigkeit und kann einige Zeit später schon wieder ganz anders ausfallen.
Der Marktpreis richtet sich nicht nach dem gewünschten Kaufpreis sondern nach dem Preis, der zu diesem Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist. Wie auch in anderen Branchen wird der Preis von der Nachfrage gestellt.
Entscheidend für den zu erwartenden Marktpreis sind beispielsweise der Zustand und die Ausstattung des Gebäudes, die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, das Umfeld und weitere relevante Eigenschaften. Die persönlichen Vorlieben spielen bei dem Verkehrsgutachten keine Rolle.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird laut den Wertermittlungsrichtlinien bei Grundstücken angewendet, deren Werteinschätzung am Markt nicht hinsichtlich des Ertrags relevant ist. Bei dieser Methode der Immobilienbewertung steht eher die Nutzung der Grundstücke im Vordergrund. Der Sachwert des Objektes (in erster Linie Einfamilienhäuser) errechnet sich aus dem Bodenwert addiert mit dem Herstellungswert der baulichen Anlagen und dem Wert der sonstigen Anlagen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Mietobjekten wie bspw. Mehrfamilienhäusern und anderen, gewerblich genutzten Immobilien.
Der Ertragswert errechnet sich aus zwei Werten, zum einen dem Bodenwert des jeweiligen Grundstücks und dem Wert, der sich aus den Einnahmen wie z.B. Miete oder Pacht ergibt. So geht es beim Ertragswertverfahren im Großen und Ganzen um die Bewertung von Immobilien, die einen Ertrag erwirtschaften. Soll eine Ertrag bringende Immobilie veräußert werden, ist es von Relevanz zu wissen, welcher Reinertrag jährlich zu erwarten ist. Mittels des Ertragswertverfahrens ist es möglich, eine Prognose über zukünftige Erträge zu stellen.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren dient der Bewertung bebauter sowie unbebauter Grundstücke und basiert auf der Methode gleichwertige Immobilien und Grundstücke miteinander zu vergleichen. Bei den Immobilien handelt es sich zumeist um Wohneigentum, das vom Eigentümer selbst genutzt wird, wie dies z.B. bei Eigentumswohnungen bzw. Ein- oder Zweifamilienhäuser der Fall ist.
Mithilfe des Vergleichswertverfahrens ist es möglich, den Marktwert des jeweiligen Grundstücks zu ermitteln. Dabei ist es von Vorteil, wenn sich die zu vergleichenden Objekte in der gleichen Region, besser noch im gleichen Einzugsgebiet befinden und sich in Größe und Ausstattung ähneln. Zudem muss darauf geachtet werden, in welchem Zeitraum die Vergleichsobjekte bewertet wurden, um sich an einem aktuellen Marktwert orientieren zu können.